Kompetenzen

Es gibt Ereignisse in unternehmerischer Existenz oder in privaten Lebensbereichen, die schier unlösbar scheinen und oft schwer zu bewältigen sind. Sich vor oder inmitten einer Privat- oder Unternehmensinsolvenz, Restrukturierung oder Sanierung wiederzufinden bringt einen Menschen nicht selten aus dem Gleichgewicht. In dieser Situation ist man dem Aufgeben manchmal sehr nahe – einen bestmöglichen Ausweg zu finden scheint schlichtweg unmöglich.

Mit Rat und Tat steht Ihnen das Team von dkr kompetent und erfahren zur Seite. Es gibt keine Frage, auf die es keine Antwort gibt. Gemeinsam gehen wir mit Ihnen in die richtige Richtung und finden die allerbeste Lösungen – weil Sie für uns viel mehr als nur ein Verfahren sind.

 

Kompetenzspektrum 

Restrukturierung ist ein grundlegender Richtungs- und Strategiewechsel in einer Organisation, welcher die Arbeitsweise und Struktur derselben betrifft. Restrukturierungen können neue Hierarchieebenen einziehen oder alte eliminieren, sowie Rollen und Verantwortung neu zuordnen.

Wir unterstützen Sie zudem bei der betriebswirtschaftlichen Neuausrichtung Ihres Unternehmens. Auf Grund hunderter abgewickelter Insolvenzverfahren kennen wir die Fallstricke unternehmerischen Handelns und haben die richtigen Lösungsansätze parat. Ob Stundungsvereinbarungen mit Gläubigern, Verhandlungen mit dem Finanzamt und Banken oder Aufzeigen von Umsatz- und Kosteneinsparungspotentialen. Sie können darauf zählen, dass wir, sofern auch nur kleinste Hoffnung besteht, Ihr Unternehmen wieder flott machen und dabei unser Bestes geben. 

Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) hat diverse Möglichkeiten für die Sanierung von Unternehmen geschaffen, welcher sehr vielfältig sind.

Eigenverwaltung ( § 270 a InsO)

Die durch das Insolvenzgericht angeordnete Eigenverwaltung lässt bei unternehmerischen Schieflagen die Geschäftsführung im Amt und stellt dieser einen erfahrenen (vorläufigen) Sachwalter zur Seite, um den Sanierungsprozess des Unternehmens schnell und zielgerichtet umzusetzen. Dabei werden die Vorteile der Insolvenzverwaltung, wie beispielsweise der Vollstreckungsschutz oder die Lösung von ungünstigen Verträgen, mit den Handlungsmöglichkeiten einer erfahrenen Geschäftsführung sowie der Kontinuität der Unternehmensfortführung kombiniert. 

Der Gesetzgeber hat mit dem ESUG die Voraussetzungen für die Anordnung der Eigenverwaltung erleichtert. Bereits in der Phase zwischen Insolvenzantragstellung und Eröffnung kann die sogenannte vorläufige Eigenverwaltung angeordnet werden (§ 270a InsO).

Über weitere Vorteile – um hier zum Beispiel nur staatliche Unterstützung wie Gewährung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer, Steuererleichterungen etc. – klärt Sie Ihr kompetenter Berater Matthias Dieckmann gerne in einem vertrauensvollen Gespräch vollumfänglich auf. Wir finden mit unserem kompetenten Kanzleiteam die richtige Lösung – auf Sie zugeschnitten!

Schutzschirmverfahren (§ 270 b InsO)

Mit dem Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) wird dem Schuldner im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Schuldner erhält auf einen entsprechenden Antrag und Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann.

Hauptkriterien sind die Liquidität des Unternehmens und die grundsätzliche Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung. Um das Schutzschirmverfahren in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer frühzeitigen Antragsstellung und fundierten Begründung durch das Unternehmen.

Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung, Antragstellung und Durchführung von Eigenverwaltungen sowie Schutzschirmverfahren .

Ob als Sachwalter oder Sanierungsgeschäftsführer (CRO) - wir wollen das Gleiche wie Sie. Die bestmögliche Sanierung Ihres Unternehmens. Dieses Ziel verlieren wir während der gesamten Dauer nicht aus den Augen.

Die Unternehmensinsolvenz bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die klassische Variante der Insolvenzordnung. Die bestmögliche Gläubigerbefriedigung und deswegen die Sanierung des Unternehmens stehen im Vordergrund. Hierzu ist es erforderlich bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren das Unternehmen schnell in den Griff zu bekommen, die Lieferanten- und Kundenbeziehungen zu normalisieren sowie den Arbeitnehmern des Unternehmens eine Perspektive aufzuzeigen. Wir sind dank unserer langjährigen Erfahrungen optimal in der Lage, all diese Parameter zu erfüllen. Schnelles Handeln und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sind absolut wichtiges Rüstzeug für eine erfolgreiche Insolvenzverwaltung. 

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren (in Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft irreführend auch als Privatinsolvenz-Verfahren bezeichnet. Ein vereinfachtes Insolvenzverfahren wird auch durchgeführt, wenn der Schuldner eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat oder auch sogar immer noch laufend ausübt, seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Hat die GmbH keinen oder nicht die laut Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Anzahl von Geschäftsführern und wird kein neuer bestellt, kann das Amtsgericht/Registergericht auf Antrag der Gesellschafter eine Ergänzungsbestellung vornehmen und einen sogenannten Not-Geschäftsführer bestellen ( § 28 BGB). Der so bestellte Geschäftsführer hat alle Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag der GmbH und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen für GmbH. Die Not-Bestellung darf nur in dringenden Fällen erfolgen und nur so lange bestehen, bis eine ordentliche Bestellung erfolgen kann.

Wir helfen mit unserer langjährigen Expertise Ihr Unternehmen auf dem richtigen Weg zu halten, bis sich das Unternehmen wieder in ruhigerem Fahrwasser befindet. Eine vertrauensvolle und nahe Zusammenarbeit ist dabei eines unserer herausragendsten Merkmale.

Das Ausscheiden von Unternehmen aus dem Markt ist ein normaler Vorgang der Markwirtschaft. Die Gründe können vielfältig sein. Wir helfen Ihnen alle Rechtsverhältnisse Ihrer Gesellschaft zu ordnen, sowie bestmöglich abzuwickeln und zu bereinigen. Am Ende dieses Vorgangs steht die Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister. Um hier eventuelle „Fallen“ zu vermeiden, stehen wir nach Bedarf gerne an Ihrer Seite. Nur so kann anschließend vorausschauend in die Zukunft gegangen werden.

 

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Ob Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise zur Seite und nehmen ihr Anliegen ernst. Auch hier gilt für alle Beteiligten: schnelle, wirtschaftliche Lösungen sind oftmals besser als langjährige Rechtsstreitigkeiten mit offenem Ausgang. Wo es erforderlich ist, begleiten wir Sie aber auch durch alle Gerichtsinstanzen.

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Immobilienrechts. Sie dürfen auch hier auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Zudem dürfen wir immer auf zahlreiche kompetente Partner-Firmen und Berater zurückgreifen, mit denen Hand in Hand für Sie das Beste erreicht wird. Durch unzählige bereits erfolgreich geleistete Tätigkeiten in diesem Bereich ist es gelungen, ein Expertenteam für eine außerordentlich gute Teamarbeit zu gewinnen. Im Vordergrund steht Ihr Anliegen.

Forderungsmanagement ist professionelles Mahnwesen mit dem Ziel, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität eines Unternehmens nachhaltig zu sichern. Es ist Teil des innerbetrieblichen Rechnungswesens und beginnt mit dem Ordnen, dem Registrieren und dem Organisieren offener Zahlungen. Bei Zahlungsverzug sorgt ein funktionierendes Forderungsmanagement dafür, dass der Rechnungsempfänger rechtzeitig und auch wirkungsvoll an seine Zahlungspflicht nicht nur erinnert, sondern auch zur Erledigung angehalten wird. Sollte trotz aller Maßnahmen keine außergerichtliche Einigung erfolgen können, zeigen wir Ihnen auch hier sämtlichste Möglichkeiten auf, die Ihre Liquidität sichern können.